Das Standardprodukt stammt grundsätzlich aus 100 % erneuerbarer Energien aus der Schweiz. Zusätzlich setzen wir gezielt und aktiv auf die lokale Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.

100% Solarstrom
Aufpreis 4.0 Rp./kWh
1-Personen-Haushalt (Wohnung), 1600 kWh/Jahr: CHF 5.33 pro Monat
2-Personen-Haushalt (Wohnung), 2500 kWh/Jahr: CHF 8.33 pro Monat
3-Personen-Haushalt (Wohnung), 4500 kWh/Jahr: CHF 15.00 pro Monat
4-Personen-Haushalt (Einfamilienhaus), 7500 kWh/Jahr: CHF 25.00 pro Monat

50% Solarstrom
50% Kleinwasserkraft
Aufpreis 2.0 Rp./kWh
1-Personen-Haushalt (Wohnung), 1600 kWh/Jahr: CHF 2.67 pro Monat
2-Personen-Haushalt (Wohnung), 2500 kWh/Jahr: CHF 4.17 pro Monat
3-Personen-Haushalt (Wohnung), 4500 kWh/Jahr: CHF 7.50 pro Monat
4-Personen-Haushalt (Einfamilienhaus), 7500 kWh/Jahr: CHF 12.50 pro Monat
Die Anzahl Photovoltaikanlagen ist in den letzten Jahren markant gestiegen. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer nutzen den Strom für den Eigenverbrauch und speisen die überschüssige Energie ins Stromnetz zurück. Der Überschüssige Strom kann der LST Energie AG verkauft werden - siehe Preisblatt Elektrizität. Zusätzlich übernimmt und entschädigt die LST Energie AG den ökologischen Mehrwert des Sonnenstroms. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage wird dadurch verbessert. Damit fördert die LST Energie AG indirekt den Bau von neuen PV-Anlagen, sprich aktiv die lokale Stromproduktion.
Hiermit beantrage ich für meine Photovoltaik-Anlage (PV-Analge) eine Zusatzvergütung für den ökologischen Mehrwert bei der LST Energie AG.
Die Abkürzungen EV+, ZEV, vZEV, LEG und LEG+ sind in aller Munde. Auf der Informationsplattform unter www.lokalerstrom.ch finden Sie detaillierte Informationen und visuelle Grafiken zu den einzelnen Modellen. Wobei dort unser Produkt EV+ den Namen Praxismodell trägt.
Ein EV+ ist ein Zusammenschluss mehrerer Parteien, zum Beispiel Mieterinnen und Mieter oder Nachbarn, die gemeinsam selbst produzierten Solarstrom nutzen. EV+ entspricht dem VNB-Praxismodell Eigenverbrauch. In der Regel stammt dieser Strom aus einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude (MFH) oder innerhalb einer Überbauung. Ziel ist es, die Stromkosten zu senken und erneuerbare Energie direkt vor Ort zu verbrauchen. Gegenüber ZEV und vZEV hat EV+ den Vorteil, dass die Abrechnung ebenfalls über die LST Energie AG läuft. Also nur ein Anbieter und nur eine Abrechnung.
So funktioniert eine EV+
Eine Photovoltaikanlage produziert Solarstrom für mehrere Haushalte innerhalb desselben Gebäudes oder einer Überbauung. Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden hinter dem gleichen Netzanschlusspunkt (z. B. über dieselbe Verteilkabine oder Muffe) angeschlossen sind. Jede Partei verfügt weiterhin über
einen eigenen Stromzähler (Smart-Meter) der LST Energie AG. Der produzierte Solarstrom wird automatisch und anteilig auf den aktuellen Verbrauch der Teilnehmenden verteilt (alle 15-Minuten).
• Überschüssiger Solarstrom wird ins Netz der LST Energie AG eingespeist und vergütet.
• Reicht die Solarstromproduktion nicht aus, liefert die LST Energie AG den fehlenden Strom aus der Grundversorgung.
Abrechnung von EV+ mit LST Energie AG
Mit der Abrechnungslösung EV+, wobei das Plus sinnbildlich für die Abrechnung durch die LST Energie AG steht, übernimmt die LST Energie AG die vollständige Messung, Abrechnung und das Inkasso für alle Beteiligten. Es ist keine zusätzliche Messtechnik erforderlich. Alle Teilnehmenden bleiben in der Grundversorgung oder im aktuellen Lieferverhältnis. Für die Teilnehmenden sowie die Vertretung der EV+ entsteht kein administrativer Mehraufwand und kein
Inkassorisiko.
In einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft schliessen sich Teilnehmende innnerhalb einer Gemeinde (Lommis, Stettfurt oder Thundorf) zusammen, um gemeinsam Solarstrom zu produzieren und zu verbrauchen. Der innerhalb einer LEG produzierte Solarstrom wird über das öffentliche Stromnetz der LST Energie AG an Haushalte und Firmen geliefert.
Für den innerhalb einer LEG konsumierten Solarstrom erhalten die Teilnehmenden einen Rabatt auf die Netznutzung sowie auf den Grundpreis. Die Rabatthöhe richtet sich nach der Netzanschlusssituation gemäss Art. 19h StromVV und Art. 6.1 Abs. 7 Branchendokument VSE BD LEG-CH 2025:
• 40 % Rabatt, wenn alle Teilnehmenden an der gleichen Transformatorenstation der LST Energie AG angeschlossen sind
• 20 % Rabatt, wenn die Teilnehmenden an unterschiedlichen Transformatorenstationen der LST Energie AG angeschlossen sind
Der Rabatt wird anteilig auf den tatsächlich konsumierten LEG-Solarstrom angewendet.
Abrechnungs-Dienstleistung LEG+
Die LST Energie AG bietet der Bevölkerung die Möglichkeit, an einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft mit Abrechnung durch die LST Energie AG teilzunehmen. Interessierte können sich als Solarstrom ProduzentInnen und oder KonsumentInnen einer LEG anschliessen.
Mit der Abrechnungslösung LEG+, wobei das Plus sinnbildlich für die Abrechnung durch die LST Energie AG steht, übernimmt die LST Energie AG die vollständige Messung, Abrechnung und das Inkasso für alle Beteiligten. Der innerhalb einer LEG+ produzierte und konsumierte Strom wird direkt über die reguläre Energierechnung der LST Energie AG abgerechnet.
Für Fragen steht Ihnen Herr Terry Moser, Kundendienst Strom der Technische Betriebe Weinfelden AG, gerne zur Verfügung.
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071 626 82 83
Die Strompreise sind im gesamten Versorgungsgebiet der LST Energie AG gültig.
Das Schweizer Stimmvolk hat das revidierte Energiegesetz im Jahr 2017 angenommen und damit Ja zur Einführung von Smart-Metern gesagt. Wie alle Elektrizitätswerke ist auch die LST Energie AG verpflichtet, bis 2027 die Stromzähler durch Smart-Meter zu ersetzen.
Smart-Meter sind elektronische Stromzähler, die den exakten Stromverbrauch sowie allfällige Stromerzeugung von PV-Anlagen alle 15 Minuten messen. Sobald der Smart-Meter ins Kommunikationsnetz des Elektrizitätswerkes eingebunden ist, meldet der Zähler die Verbrauchsdaten automatisch und verschlüsselt an die Zentrale.
Für den Strombezüger entstehen dabei einige Vorteile. Der Smart-Meter muss nicht mehr vor Ort abgelesen werden. Die Auslesung erfolgt immer exakt per Ende Quartal. Die Akontorechnung entfällt, stattdessen wird der effektive Verbrauch quartalsweise abgerechnet. Ab 2027 können Kundinnen und Kunden ihre Verbrauchsdaten im Kundenportal der LST Energie AG einsehen und so beispielsweise Energiesparpotentiale erkennen.