Das Standardprodukt stammt grundsätzlich aus 100 % erneuerbarer Energien aus der Schweiz. Zusätzlich setzen wir gezielt und aktiv auf die lokale Stromproduktion aus erneuerbaren Energien.
100% Solarstrom
Aufpreis 4.0 Rp./kWh
1-Personen-Haushalt (Wohnung), 1600 kWh/Jahr: CHF 5.33 pro Monat
2-Personen-Haushalt (Wohnung), 2500 kWh/Jahr: CHF 8.33 pro Monat
3-Personen-Haushalt (Wohnung), 4500 kWh/Jahr: CHF 15.00 pro Monat
4-Personen-Haushalt (Einfamilienhaus), 7500 kWh/Jahr: CHF 25.00 pro Monat
50% Solarstrom
50% Kleinwasserkraft
Aufpreis 2.0 Rp./kWh
1-Personen-Haushalt (Wohnung), 1600 kWh/Jahr: CHF 2.67 pro Monat
2-Personen-Haushalt (Wohnung), 2500 kWh/Jahr: CHF 4.17 pro Monat
3-Personen-Haushalt (Wohnung), 4500 kWh/Jahr: CHF 7.50 pro Monat
4-Personen-Haushalt (Einfamilienhaus), 7500 kWh/Jahr: CHF 12.50 pro Monat
Die Anzahl Photovoltaikanlagen ist in den letzten Jahren markant gestiegen. Die Hauseigentümerinnen und -eigentümer nutzen den Strom für den Eigenverbrauch und speisen die überschüssige Energie ins Stromnetz zurück. Der Überschüssige Strom kann der LST Energie AG verkauft werden - siehe Preisblatt Elektrizität. Zusätzlich übernimmt und entschädigt die LST Energie AG den ökologischen Mehrwert des Sonnenstroms. Die Wirtschaftlichkeit der Anlage wird dadurch verbessert. Damit fördert die LST Energie AG indirekt den Bau von neuen PV-Anlagen, sprich aktiv die lokale Stromproduktion.
Hiermit beantrage ich für meine Photovoltaik-Anlage (PV-Analge) eine Zusatzvergütung für den ökologischen Mehrwert bei der LST Energie AG.
Die Strompreise sind im gesamten Versorgungsgebiet der LST Energie AG gültig.
Das Schweizer Stimmvolk hat das revidierte Energiegesetz im Jahr 2017 angenommen und damit Ja zur Einführung von Smart-Metern gesagt. Wie alle Elektrizitätswerke ist auch die LST Energie AG verpflichtet, bis 2027 die Stromzähler durch Smart-Meter zu ersetzen.
Smart-Meter sind elektronische Stromzähler, die den exakten Stromverbrauch sowie allfällige Stromerzeugung von PV-Anlagen alle 15 Minuten messen. Sobald der Smart-Meter ins Kommunikationsnetz des Elektrizitätswerkes eingebunden ist, meldet der Zähler die Verbrauchsdaten automatisch und verschlüsselt an die Zentrale.
Für den Strombezüger entstehen dabei einige Vorteile. Der Smart-Meter muss nicht mehr vor Ort abgelesen werden. Die Auslesung erfolgt immer exakt per Ende Quartal. Die Akontorechnung entfällt, stattdessen wird der effektive Verbrauch quartalsweise abgerechnet. Ab 2027 können Kundinnen und Kunden ihre Verbrauchsdaten im Kundenportal der LST Energie AG einsehen und so beispielsweise Energiesparpotentiale erkennen.