Windpark Thundorf

23.10.2024

Die LST Energie AG sichert sich Beteiligungsrecht am geplanten Windpark in Thundorf.

Die LST Energie AG hat sich vertraglich ein Beteiligungsrecht von 5% am Windpark in Thundorf gesichert. Der Verwaltungsrat hat einem entsprechenden Vertrag mit der Wellenberg Wind AG bzw. den beiden Aktionärinnen EKZ und EKT zugestimmt. Mit diesem Schritt hält sich die LST Energie AG die Option offen, sich am geplanten Windpark in Thundorf zu beteiligen, sollte er realisiert werden. 

Damit wird die Strategie der Förderung von lokaler Stromproduktion weiterverfolgt. Bereits auf das Jahr 2024 hin hat die LST Energie AG zwei neue Stromprodukte eingeführt, welche sich zu 50% resp. 100% aus Sonnenstrom zusammensetzen, welcher in den drei Standortgemeinden produziert wird. 

Durch die deutliche Genehmigung des Mantelerlasses, welcher eine Förderung des Zubaus an erneuerbaren Energien vorsieht, fühlt sich die LST Energie AG in ihrer bisherigen Strategie bestätigt. Zudem sichert sich die LST Energie AG mit dieser Beteiligung ein Mitspracherecht an der grössten geplanten Energiegewinnungsanlage auf ihrem Versorgungsgebiet. Auf den zukünftigen Strompreis im Versorgungsgebiet der LST Energie AG wird eine allfällige Beteiligung insofern keine Auswirkung haben, als dass es deswegen zu keiner Erhöhung kommen wird.

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