Einspeisevergütung für PV-Anlagen

20.09.2023

Per 1. Januar 2024 wird die LST Energie AG – nebst der eigentlichen Einspeisevergütung – Anlageneigentümer, welche ihre Herkunftsnachweise der LST Energie AG zur Verfügung stellen, zusätzliche 5 Rappen pro KWh vergüten.

Diese Vergütung wird allerdings nur gewährt, wenn der Anlageneigentümer auch ein entsprechendes Stromprodukt für den Bezug wählt. Dafür werden zwei neue Strom­produkte zur Verfügung stehen, welche zu 50% oder zu 100% aus Energie, welche aus Photovoltaikanlagen aus dem Gebiet der LST Energie AG gewonnen werden, bestehen. 

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