20.09.2023
Per 1. Januar 2024 wird die LST Energie AG – nebst der eigentlichen Einspeisevergütung – Anlageneigentümer, welche ihre Herkunftsnachweise der LST Energie AG zur Verfügung stellen, zusätzliche 5 Rappen pro KWh vergüten.
Diese Vergütung wird allerdings nur gewährt, wenn der Anlageneigentümer auch ein entsprechendes Stromprodukt für den Bezug wählt. Dafür werden zwei neue Stromprodukte zur Verfügung stehen, welche zu 50% oder zu 100% aus Energie, welche aus Photovoltaikanlagen aus dem Gebiet der LST Energie AG gewonnen werden, bestehen.